Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha, Ihrer Kanzlei für kompetente, persönliche und lösungsorientierte Rechtsberatung. Rechtliche Probleme entstehen häufig unerwartet und können für Betroffene mit erheblichen persönlichen, finanziellen oder organisatorischen Belastungen verbunden sein. Umso wichtiger ist eine juristische Beratung, bei der nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die individuelle Situation im Mittelpunkt steht. Mag. Martina Blaha und ihr Team verbinden juristische Fachkenntnis mit praktischer Erfahrung und persönlicher Betreuung. Das Leistungsspektrum umfasst zahlreiche Rechtsgebiete und reicht von Erbrecht und Verkehrsrecht über Schadenersatz und Verträge bis hin zu Versicherungsrecht, Exekutionsrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht.
Im Bereich Erbrecht steht die Kanzlei sowohl für vorsorgende Beratung als auch für die rechtliche Vertretung im konkreten Erbfall zur Verfügung. Testamente können rechtlich vorbereitet und auf die individuellen Vorstellungen abgestimmt werden. Auch Pflichtteilsverzichtsverträge und Schenkungen mit oder ohne Pflichtteilsverzicht gehören zum Tätigkeitsbereich. Wenn bereits ein Verlassenschaftsverfahren läuft, übernimmt die Kanzlei die Vertretung vor dem Gerichtskommissär. Bestehen Ansprüche auf Pflichtteile, können diese einschließlich möglicher Schenkungsanrechnungen auch gerichtlich geltend gemacht werden. Damit bietet die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha Unterstützung bei unterschiedlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Vermögensnachfolge und Erbschaften entstehen können.
Besonders umfangreiche Erfahrung besteht außerdem im Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist eine schnelle und professionelle Schadenabwicklung von großer Bedeutung. Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation und außergerichtliche Verhandlung mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen und unterstützt bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Je nach Schaden können dabei unter anderem Kosten für Sachschäden, Schmerzengeld, Haushaltshilfe oder Pflegeaufwand eine Rolle spielen. Sollte eine außergerichtliche Regulierung nicht zu einer angemessenen Lösung führen, ist auch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche möglich. Die langjährige Erfahrung im Umgang mit den namhaften Kfz-Haftpflichtversicherungen und die Zusammenarbeit mit gerichtlichen Sachverständigen ermöglichen eine umfassende rechtliche Bearbeitung von Verkehrsunfällen.
Zum weiteren Tätigkeitsfeld zählen Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht. Auch bei Vertragsfragen steht die Kanzlei beratend und vertretend zur Seite. Insbesondere bei Liegenschaftsverträgen und Schenkungen kann eine sorgfältige rechtliche Gestaltung entscheidend sein, um spätere Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kanzlei begleitet solche Verträge einschließlich der grundbücherlichen Durchführung und arbeitet dabei eng mit Notaren zusammen. Darüber hinaus können Verträge bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen wegen Irrtums oder Arglist angefochten werden. Auch in solchen Situationen ist eine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich, um die vorhandenen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können.
Ein weiterer Bereich ist das Versicherungsvertragsrecht. Versicherungsfragen können schnell komplex werden, insbesondere wenn Versicherungsleistungen nach einem Schadenfall nicht oder nicht in der erwarteten Höhe erbracht werden. Die Kanzlei unterstützt bei der rechtlichen Beurteilung entsprechender Ansprüche. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören zum Beratungs- und Vertretungsangebot. Wenn unterschiedliche Interessen rund um Grundstücke, Nutzung oder nachbarschaftliche Konflikte aufeinandertreffen, kann eine rechtliche Einschätzung helfen, die eigene Position zu klären und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Im Exekutionsrecht unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei bei der Durchsetzung von Gerichtstiteln und bei der Eintreibung offener Forderungen. Darüber hinaus werden Mandantinnen und Mandanten in Fragen der Erwachsenenvertretung begleitet. Die Erwachsenenvertretung, die früher als Sachwalterschaft bezeichnet wurde, betrifft besonders sensible persönliche und rechtliche Situationen und erfordert daher eine sorgfältige und individuelle Betreuung. Auch im Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht steht juristische Unterstützung zur Verfügung.
Die Kanzlei wurde 2016 von Mag. Martina Blaha gegründet. Als eingetragene Rechtsanwältin ist sie seit 2014 tätig. Ihrem juristischen Werdegang ging eine langjährige berufliche Tätigkeit voraus. Das Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz absolvierte sie ab 2003 im zweiten Bildungsweg. Nach dem Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Traun und am Landesgericht Linz folgten die Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärterin und die Rechtsanwaltsprüfung. Vor der Kanzleigründung war Mag. Martina Blaha Partnerin der Kanzlei Deuschl & Blaha GesbR.
Zum Team gehört außerdem Mag. Victoria Schuster, die seit Februar 2026 als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei tätig ist und ihr Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz abgeschlossen hat. Dr. Friedrich Bamer ist als Kooperationspartner insbesondere in gesellschaftsrechtlichen und liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Verträgen, im Erbrecht und bei Verwaltungsstrafsachen tätig. Kanzleileiterin und Assistentin Marina Tremetzberger übernimmt unter anderem Aufgaben in der Forderungsbetreibung und bei Treuhandschaften. Unterstützt wird das Team durch Annabell Mayrhofer als Assistentin und studentische Mitarbeiterin.
Die persönliche Betreuung endet nicht bei der juristischen Beratung. Die Kanzlei arbeitet mit zahlreichen namhaften Rechtsschutzversicherungen zusammen und kann Kostendeckungen selbständig einholen. Dazu gehören beispielsweise Generali, Uniqa, Wiener Städtische, Allianz, Oberösterreichische Versicherung und Helvetia. Besteht eine entsprechende Rechtsschutzdeckung, kann die Abrechnung direkt mit der Versicherung erfolgen. So verbindet die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha juristische Kompetenz mit einem Service, der auf eine möglichst unkomplizierte Abwicklung ausgerichtet ist. Fachwissen, Erfahrung und persönliche Rechtsberatung bilden dabei die Grundlage für eine individuelle Betreuung, die den Menschen und sein konkretes rechtliches Anliegen in den Mittelpunkt stellt.