Beim Angeln nutzt man eine oder mehrere Handangeln, um Fische zu fangen. Die Angel besteht meist nur aus Angelhaken, Angelschnur, Angelrute und dem Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur. Zum Ausüben benötigt man einen gültigen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein bzw. Gewässerschein. "Schwarzangeln" ohne Erlaubnis ist Diebstahl. Zur Beaufsichtigung von Gewässern werden Fischereiaufseher eingesetzt. Es werden dann die Papiere, die Geräte und das Verhalten der Angler überprüft. Der Gesetzgeber ist hier sehr streng. Wenn man sich unmittelbar am Wasser befindet und keine Fischererlaubnis besitzt, macht sich strafbar. In Brandenburg wurden die bislang ältesten gekrümmten Angelhaken gefunden.